Todesfall

Bei einem Todesfall müssen Sie sich in jedem Fall an die Bestattungsdienste der Gemeinde Aadorf wenden (Tel. 052 368 48 05).

In unserem Sekretariat erfahren Sie, welche Pfarrperson zum gewünschten Zeitpunkt eine Abdankung vornehmen kann. Diese wird in einem persönlichen Gespräch alles mit Ihnen besprechen, was für die Gestaltung der kirchlichen Feier wichtig ist.

Die Lage der Friedhöfe in Aadorf und Aawangen finden Sie hier.

Was ist bei einem Todesfall zu tun?

aus dem Leitfaden der politischen Gemeinde Aadorf

Wer ist bei einem Todesfall zu benachrichtigen?

Bei einem Todesfall…

  • zu Hause

    Der Arzt ist zu benachrichtigen. Er stellt eine ärztliche Todesbescheinigung aus. Bei einem aussergewöhnlichen Todesfall wird der Arzt zusätzliche Massnahmen einleiten. Danach müssen die Angehörigen das Original der ärztlichen Todesbescheinigung bei den Bestattungsdiensten des Wohnortes abgeben und das weitere Vorgehen besprechen.

  • im Spital oder einer Heimeinrichtung

    Die Verwaltung sorgt direkt dafür, dass die ärztliche Todesbescheinigung ausgestellt wird und leitet diese an das zuständige Zivilstandsamt weiter. Die Angehörigen müssen sich nur mit dem Bestattungsdienst des Wohnortes in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

für die Bestattungsdienste mitzubringende Unterlagen

  • ärztliche Todesbescheinigung im Original
  • bei Ausländern Pass und Ausländerausweis
  • allfällige Bestattungswünsche

Wenn Sie eine seelsorgerische Betreuung wünschen, können Sie sich an das entsprechende Pfarramt wenden.

 

Mitteilungen des Todes

Die Bestattungsdienste informieren folgende Stellen:

  • das zuständige Zivilstandsamt
  • das Sozialversicherungszentrum
  • das Steueramt des Wohnortes
  • das Notariat Bezirk Münchwilen
  • die KESB, sofern die verstorbene Person minderjährige Kinder hatte oder verbeiständet war

Organisation durch Bestattungsdienste

Die Bestattungsdienste des Wohnortes organisieren

  • die Einsargung, sofern noch nicht erfolgt
  • die Überführung vom Sterbeort auf den Friedhof und/oder ins Krematorium
  • die Anmeldung der Kremation (Krematorium Winterthur)
  • das Überbringen der Urne auf den Friedhof
  • die zur Verfügungstellung des Grabplatzes
  • die Publikation (amtliche Todesanzeige, sofern gewünscht)

 

Beerdigung

Vorgängig sollte abgeklärt werden, ob

  • eine Erdbestattung oder eine Kremation gewünscht wird

Diese Grabarten stehen auf den Evang. Friedhöfen in Aadorf und Aawangen zur Verfügung.

Es ist abzuklären, ob die Urnenbeisetzung in einem bestehenden Grab (dessen Grabesruhe von 12 Jahren noch nicht überschritten ist) erfolgen soll.

Die Bestattung oder Kremation kann frühestens 48 Stunden nach dem Tode erfolgen.

 

In der Regel finden die Beerdigungen zu folgenden Zeiten statt:

  • Kath. Friedhöfe: morgens um 10.00 Uhr, Besammlung in der Kirche
  • Evang. Friedhöfe: nachmittags um 14.00 Uhr, Besammlung auf dem Friedhof und anschliessend Abdankung in der Kirche

Wünsche der verstorbenen Person gehen denjenigen der Angehörigen vor.

 

Für die Organisation der Beisetzung und der Trauerfeier wenden Sie sich bitte direkt an das Kirchensekretariat.